Pflegegrad
Besuch und Beratung
Wir beraten Sie auch im Auftrag der Pflegekassen (Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI)
zur Sicherstellung ihrer Pflegegeldleistungen.
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alle 6 Monate |
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alle 3 Monate |
Pflegegrad 1
für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten sie 125 Euro, nach § 45a SGBXI.
Pflegegrad 2 bis 4
Pflegegrad 2 bis 4 (schwer pflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens 3 mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für mindestens 90 Minuten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe 2 eingruppiert.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 mit Härtefallregelung.
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